Classificação do local: 4 Braunschweig, Niedersachsen
Wie so oft davor, habe ich auch heute am 31.12.2014 vier«Jubiläumsbrötchen» mich anständig im Geschäft benehmend, erworben. Deshalb wurde ich folgerichtig auch heute wieder hier von der Mitarbeiterin ordentlich und korrekt bedient, mit Grüßen versehen verabschiedet … Da ich hier am Platz unter acht(!) Bäckereiverkaufstellen(die bei den Discountern eingeschlossen) im Umkreis von 500 Metern auswählen kann und dieses berechtigt wie viele Anwohner hier so handhabe, bin ich auch bestimmt kein stetiger Stammkunde … erhielt deshalb korrekt nicht wie sichtbar einige Kunden(berechtigt!) ein kleines Präsent beim Bezahlen … Liebe Leser, die Brötchen haben mir und meiner Gattin sehr gut geschmeckt … Meinen«Dank» bekam ich trotzdem, als ich beim heutigen Einchecken nach dem Einkauf mit dem Androiden bemerkte, … hier steht schon wieder(!) meine«Bewertung» nicht mehr … Wie es sich gehört, schrieb ich meinen Checkin Text«Brötchen». Nach Verlassen der Verkaufsräume auf deren virtuellen Platzes unter«Tipp» die Bemerkung, dass schon wieder mein Text«verschwundibust»(gelöscht!) sei. All das habe ich später mit meinem Windows Rechner nachvollzogen. Ich musste dann von Unilocal lesen: «Dein Tipp war klasse, als Nächstes ein Beitrag?» nein, Leute da gab es vor ca. 20 Tagen doch schon mal einen neuen Beitrag als Ersatz. Meine drei Fotos vom 29.05.2013(Etixdatei meiner abgespeicherten Datensicherung) sind weg! Mein Bewertungstext aus 2014, vor ca. 20 Tagen ist tatsächlich verschwunden. Letzterer verstieß gegen keinerlei AGB und war in keiner Hinsicht nachteilig der Bäckerei Richters oder einem anderen Menschen. Sachlich habe ich korrekt und in jeder Weise objektiv berichtet. Daneben, dass ich mit dem Geschäft zu frieden bin. Meine Handlung entsprach zu 100% dem Geschäftszweck der Betreiberin des Portales. Meine neuen Fotos von vor ein paar Tagen(2014), die sind stehen geblieben, … offensichtlich gefielen diese dem Unternehmen ebenso wie mir sehr gut … Die AGBs Unilocal sichern mir zu, dass ich mich hier in Wort und Bild korrekt äußern darf und kann, wenn ich mich an die Spielregeln halte. Dieses, liebe Leser habe ich ganz juristisch korrekt getan, … niemand seitens Unilocal hat mich bisher gerügt, weil es dazu halt keinen Grund gab. Und seit der Bewertungseinstellung waren letztendlich einige Tage vergangen, wo dieses hätte geschehen können, wenn es etwas zu beanstanden gegeben hätte. Der Staat, welcher mich in meiner Zugehörigkeit schützt, sichert mir zu, dass ich innerhalb der Europäischen Union meine Meinung in Wort und Schrift als auch Bild frei und zugänglich äußern darf. Sowohl in den Mitgliedsstaaten Deutschland(Sitz des beschriebenen Unternehmens) als Irland(Rechtssitz der Betreibergesellschaft) ist allen Betroffenen auferlegt, dass Jedermanns, also auch meine ordentliche, freie Meinungsäußerung nicht zensiert wird … Liebe Leser, ich habe nichts böses oder unrechtes zu dem Unternehmen Richters berichtet oder mit fotografischem Medium gehandhabt. Bei den Fotos waren alle Belange der Vorschriften Deutschlands aus dem Kunsturhebergesetz geltend für das Recht bei Fotografie erfüllt. Es hat für mich den Anschein, dass hier auf Jemanden Veranlassung oder durch Jemanden nur so, etwas unerlaubt aus Willkür zu meinem Nachteil geschehen ist. Von wem auch immer, … ich fühle mich im konkreten Falle in meinen Grund Rechten beeinträchtigt, der freien Meinung mich zu äußern behindert . Mit Blick auf die Leistung der Verkaufsfiliale erhält diese selbstverständlich von mir uneingeschränkt wieder vier Unilocalsche Sterne. Sollte der Veranlasser(in) meiner vor bezeichneten«Löschungen»(Widerrechtliche Unterdrückung meiner zulässigen Meinungsäußerung) im Verantwortungsbereich des Unternehmens Richters liegen, wie von mir vermutet, so bitte ich denjenigen sich zu melden. Wir wollten uns dann einmal über zivilrechtlichen Schadenersatz zu dem mir geschehenen Unrecht(Text, Fotos) unterhalten. Danach kann die Angelegenheit auch gerne noch strafrechtlich beleuchtet werden, falls notwendig; was ich mir ausdrücklich vor enthalte. Liegt hier eine Willensentscheidung seitens der Firma Unilocal vor, so erwarte ich deren unverzügliche Begründung, da mir in keiner Weise diesbezüglich etwas vorliegt. In jedem Falle gibt hierzu mein Handeln keine Veranlassung. Handelt es sich um ein technisches Versehen im Verantwortungsbereich des Portales Unilocal oder ihrer Dienstleister, so darf ich auch nach irischem Recht hier an prominenter Stelle eine Entschuldigung sichtbar für alle Leser erwarten, was ich unmissverständlich berechtigt einfordere. Braunschweig, 31.12.2014 Helmut E.