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40 mLustgarten
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Die Geschäftsinhaberin hat eine nicht erforderliche sowie fachlich falsche und damit völlig unbrauchbare Planungsleistung eines Auftragnehmer voreilig, d.h. noch bevor die Unterlage den Eigentümern zur Kenntnis gegeben wurde, kostenpflichtig abgenommen, wodurch den Eigentümern ein finanzieller Schaden von mehr als 5.000 € entstanden ist.
Chronologie eines seit 16 Monaten unsanierten Wasserschadens - ein von der Komet-HV auf Unterlassung verklagter Kunde informiert - 05.05.2020 - Meldung eines großflächigen Wasserschadens (ca. 2 qm nasse Wand) an die Komet-HV 02.06.2020 - fachliche Expertise: vermutlich ein Schaden einer Entwässerungsleitung - d.h. versichert 01.11.2020 - zweite, dringende Schadensmeldung 13.11.2020 - Abmahnung der Komet-HV durch den Kunden nach 6 Monaten Untätigkeit 01.12.2020 - die HV zeigt einen fiktiven Schaden beim Gebäudeversicherer an 03.12.2020 - Ablehnungsbescheid des Versicherers, aber kein Widerspruch seitens der HV 21.12.2020 - es erfolgt eine erste Leckortung, Schadensursachen wurden nicht erkannt 05.05.2021 - kritische Bewertung der HV im Internet: offener Brief zum „Schadens-Jahrestag“ 06.05.2021 – Eidesstattliche Versicherung der Geschäftsinhaberin mit einer falschen Sachstandsdarstellung und der Falschaussage Zitat: “beauftragte ich am 02.02.2021 die Firma ADH mit den Arbeiten, welche auch zwischenzeitlich tätig geworden ist.“ 06.05.2021 - Klage der HV gegen den Kunden wegen kritischer Bewertung im offenen Brief; die Klageschrift basiert auf der vorg. eidesstattlichen Versicherung 17.05.2021 - Beschluss des Amtsgerichts ohne Anhörung des Kunden: Unterlassung der wertenden Aussagen 02.07.2021 - eine zweite Erkundung wird durchgeführt; mögliche Schadensursachen werden aufgezeigt 15.09.2021 - Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten sind nicht beauftragt 15.09.2021 - Wasserschaden ist nicht beseitigt 15.09.2021 - Folgeschäden sind nicht beseitigt
Seit nunmehr 16 Monaten: Kein Angebot, kein Auftrag, kein Ende in Sicht. "kompetenz - kostenbewusst - kundenorientiert" lautet der Komet-Werbeslogan. Stimmt doch, oder? Und es hilft auch kein „Not- und Havariedienst außerhalb der Bürozeiten“ . „Komet-Hausverwaltung: Da werden Sie geholfen?“ analog Verona Pooth?- Ein Irrtum. Aber es gilt die alte Volksweisheit „Drum prüfe, wer sich … bindet, ob sich … findet.“